AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 18:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/760d2a72-ae38-4190-91cd-1c999a514a5f/

Machbarkeitsstudie Straßenbahnverlängerung Frankfurt zwischen Zuckschwerdtstraße und Höchst Bahnhof

Notice-ID: 760d2a72-ae38-4190-91cd-1c999a514a5f · Procedure-ID: 59a6b444-0678-4a61-a44e-e43e8449325f

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Stammdaten

Auftraggeber
traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH, Frankfurt
Veröffentlicht
06.09.2024
Frist (Submission)
31.12.2037
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71318000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

traffiQ ist die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main. traffiQ (im Folgen-den AG) verantwortet und organisiert für die Stadt den gesamten öffentlichen Bahn- und Bus-verkehr, der in ihrem Auftrag von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (U-Bahn und Straßenbahn) und verschiedenen Bus-Verkehrsunternehmen durchgeführt wird. Im Vordergrund der Arbeit steht die Erfüllung der Kundenbedürfnisse bzw. die Kundengewinnung durch die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Verkehrsleistung. Gleichzeitig soll das ÖPNV-Angebot allen ein Mindestmaß an Mobilität im Sinne der Daseinsvorsorge ermöglichen. Als Teil des Umweltverbunds trägt der ÖPNV zu den klimapolitischen Zielen der Stadt bei. Das Frankfurter Straßenbahnnetz besteht derzeit aus neun Linien im Regelverkehr, die große Teile des Frankfurter Stadtgebietes erschließen und ein Rückgrat des Frankfurter Nahverkehrs darstellen. Ein besonders stark ausgelasteter Streckenabschnitt ist die Straßenbahnstrecke nach Höchst. Die Strecke führt dort derzeit jedoch nur bis zur Haltestelle Zuckschwerdtstraße am Rande der Höchster Altstadt. Bis zum zentralen Höchster Verkehrsknotenpunkt, dem Höchster Bahnhof, besteht eine Lücke von rund einem Kilometer. Dort halten die meisten der in Höchst verkehrenden Buslinien, außerdem kann auf S-Bahn- und Regionalbahnlinien umgestiegen werden. Die Verlängerung der Straßenbahn nach Höchst wurde im Rahmen des Eingemeindungsvertrags 1928 versprochen. In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Varianten zum Lückenschluss zwischen der Zuckschwerdstraße und dem Höchster Bahnhof untersucht, dabei wurden sowohl Varianten südlich als auch nördlich der Bahntrasse betrachtet. Eine technisch machbare Vorzugsvariante konnte jedoch bislang nicht identifiziert werden. Dies liegt unter anderem an den engen Straßenräumen in der Höchster Altstadt als auch an anderen Planungsvorhaben, wie der Regionaltangente West (RTW), die die Rahmenbedingungen für das Vorhaben einengen. Mit einer neuen Untersuchung soll nun das Untersuchungsgebiet erweitert und sämtliche Varianten grundlegend neu entwickelt und betrachtet werden. Im Rahmen dieses Auftrages soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Dabei sollen zunächst Varianten identifiziert und hiervon bis zu fünf Varianten vereinfacht geprüft und bewertet werden. Für bis zu zwei Vorzugsvarianten sollen dann die technische Umsetzbarkeit geprüft und eine verkehrliche Bewertung sowie eine Nutzen-Kosten-Untersuchung erfolgen. Gleichzeitig soll auch eine Betrachtung der stadtgestalterischen Aspekte erfolgen. Im Bedarfsfall soll der AN für eine Bürgerbeteiligung als Gutachter zur Verfügung stehen. Als Ergebnis soll eine technisch machbare und wirtschaftliche Vorzugsvariante hervorgehen.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
17 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).