AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 16:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/76d784c2-9bf5-467a-9e4d-29539ba7e542/

Brüder-Grimm-Schule Bebra und Ernst-von-Harnack-Schule Bad Hersfeld

Notice-ID: 76d784c2-9bf5-467a-9e4d-29539ba7e542 · Procedure-ID: 2d833b19-3c23-4043-bae9-267cf953603c

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Vergabestelle des Kreisausschusses des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Bad Hersfeld
Veröffentlicht
15.03.2025
Frist (Submission)
15.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09323000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

An der Brüder-Grimm-Schule an der Luisenstraße in Bebra inkl. Teilbereiche der benachbarten August-Wilhelm-Mende-Schule und an der Ernst-von- Harnack-Schule in Bad Hersfeld sollen die Wärmeversorgungen der Liegenschaften über ein Wärmecontracting erfolgen. Die Wärme soll aus mind. 88% regenerativen Energien bestehen. Vorhandene Anlagenteile können ggf. weiter verwendet werden. Übergabepunkt und Schnittstelle der Lieferung ist der Anschluss am Wärmeverteiler. Sämtliche Leistungen zur Wärmeerzeugung (Beschaffung von Brennstoffen, Entsorgung von Reststoffen etc.) obliegt dem Bieter. Die Räumlichkeiten zur Aufstellung der Erzeugeranlage kann gerne besichtigt werden.

Lose

2 Lose.

Verfahrensverlauf — alle 6 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).