AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lizensierung, Weiterentwicklung und technischer Betrieb eines A/B Testing-Tools
Stammdaten
- Auftraggeber
- AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Berlin
- Bezugsberechtigte
- AOK Baden - Württemberg; AOK Bayern - Die Gesundheitskasse; AOK Bremen/Bremerhaven; AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen; AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; AOK NordWest - Die Gesundheitskasse; AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen; AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse; AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse; AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse; gkv informatik GbR; kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR
- Veröffentlicht
- 04.03.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lizensierung, die Weiterentwicklung und der technischen Betrieb eines A/B-Testing-Tools.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 05.02.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 04.02.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Kameleoon SAS (Paris)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).