AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
6003112018-Neuausschreibung konventionelle gewerbliche Bewachung Bundeswehrdepot Süd Materiallager Karlsruhe Teillager 1 Knielingen und Bundeswehrdepot Süd Materiallager Karlsruhe Teillager 2 Neureut
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bruchsal, Bruchsal
- Veröffentlicht
- 08.10.2026
- Frist (Submission)
- 09.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Verteidigung & Sicherheit
- Rechtsgrundlage
- Verteidigung & Sicherheit
Beschreibung
Abschluss eines Vertrags über die Bewachung und Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, hier in den Liegenschaften Bundeswehrdepot Süd Materiallager Karlsruhe Teillager 1 (Knielingen) und Bundeswehrdepot Materiallager Süd Karlsruhe - Teillager 2 (Neureut) mit persönlich zugewiesener Waffe P 8 oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgemodell. Anforderung für Bundeswehrdepot Süd Materiallager Karlsruhe Teillager 1 (Knielingen): Wachkategorie B - personelle Wachleistung mit 2 Fahrrädern (Elektrobetrieb möglich), Sicherheitsüberprüfungen sind nicht erforderlich. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit 3 Sicherheitsmitarbeitern an 24 Std. pro Tag / 7 Tage pro Woche im 12-Stunden-Schichtdienst. Anforderung für Bundeswehrdepot Süd Materiallager Karlsruhe Teillager 2 (Neureut): Wachkategorie B - personelle Wachleistung mit 2 Fahrrädern (Elektrobetrieb möglich), Sicherheitsüberprüfungen sind nicht erforderlich. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit 3 Sicherheitsmitarbeitern an 24 Std. pro Tag / 7 Tage pro Woche im 12-Stunden-Schichtdienst.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.05.2027
- Ende
- 02.05.2031
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.