AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 15:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7ad2867e-40e4-49cd-bb42-6523feebabc5/

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Neubau Herzzentrum Weiterführung der Planung und Überwachung eines laufenden Bauvorhabens für Gebäudeplanung (VgV 91-25)

Notice-ID: 7ad2867e-40e4-49cd-bb42-6523feebabc5 · Procedure-ID: 6849555d-a55a-4edf-9786-944d3a8aaad7

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA), Magdeburg
Veröffentlicht
19.12.2025
Frist (Submission)
28.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Fortschreibung der Planungsleistungen und Bauüberwachung – Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI (§ 34 Abs. 3 HOAI): Erstellung und Komplettierung der nicht vorliegenden Teilbereiche der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Korrekturen und der Werk- und Montageplanung hinsichtlich der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Vorbereitung ausstehender Vergaben, Mitwirkung bei ausstehenden Vergaben, Objektüberwachung und Dokumentation

Vertragslaufzeit

Beginn
27.02.2026
Ende
31.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).