AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von vollwertigen, warmen, bedarfsgerechten und ausgewogenen Mittagessen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Rastede-Gb2, Rastede
- Veröffentlicht
- 16.02.2026
- Frist (Submission)
- 18.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 15894210 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Losweise Vergabe von Lieferleistungen für die Mittagsverpflegung an Schulen zu Schultagen - buffetgeeignete Warmanlieferung in GN Behältern, eine Menülinie inkl. Nachtisch, Mischkost, zzgl. Entsorgung von Essensresten und Reinigung der Behältnisse
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Verpflegung Grundschule Feldbreite und KGS Feldbreite
- Erfüllungsort
- Rastede
Los 2 — Verpflegung Grundschule Hahn-Lehmden
- Erfüllungsort
- Hahn, Oldenburg
Los 3 — Verpflegung GS Loy
- Erfüllungsort
- Loy
Los 4 — Verpflegung GS Wahnbek
- Erfüllungsort
- Wahnbek, Oldenburg
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 13.08.2026
- Ende
- 10.06.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 43 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.03.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).