AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 04:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7b4dbf7c-5c43-4678-bf8d-fd1e324656fc/

NR004 Erkundungsbohrungen

Notice-ID: 7b4dbf7c-5c43-4678-bf8d-fd1e324656fc · Procedure-ID: a9906f39-6aad-4731-98b4-cbd9c25cf7cf

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
26.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (SBEV) plant eine Verlängerung der Stadtbahnstrecke U4 in den Norden Frankfurts von Bockenheim nach Ginnheim. Die nachfolgende Leistungsbeschreibung umfasst die Baugrunderkundung im Bereich des Stadtteils Ginnheim. Diese besteht aus Bohrungen an 12 Standorten bis in Tiefen von 15 m bis 30 m, welche zu Grundwassermessstellen ausgebaut werden sollen. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die nachfolgend aufgeführten Bohr- und Sondierarbeiten zur Erkundung des Baugrundes und des Grundwassers mittels: - Kernbohrung - Sondierungen mit der schweren Rammsonde - Standard Penetration Test - Probennahme - Ausbau zu Grundwassermessstellen

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).