AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 21:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7b968107-4954-4727-b195-eacf92a43ebd/

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung eines Systems zur Entscheidungsunterstützung im klinischen Alltag

Notice-ID: 7b968107-4954-4727-b195-eacf92a43ebd · Procedure-ID: 6c20aa33-e3f1-477e-a320-9f48303a0d86

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Stammdaten

Auftraggeber
Helios Kliniken GmbH, Berlin
Veröffentlicht
04.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Helios Kliniken GmbH schreiben eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung inklusive Support eines Systems zur Entscheidungsunterstützung im klinischen Alltag aus. Das System soll in den Helios- und VAMED Kliniken in Deutschland eingesetzt werden. Dem Arzt/Der Ärztin sollen Verdachtsdiagnosen und prädizierte Risiken für seine/ihre Patienten angezeigt werden. Dabei sind alle KHZG-Muss-Kriterien zu erfüllen. Da in der Helios Kliniken GmbH unterschiedliche Klinische Informationssysteme im Einsatz sind, wird eine system-unabhängige Lösung gesucht. Das System soll bis Ende 2025 in der Pilot-Klinik implementiert werden. Es wird eine Rahmenvereinbarung EVB-IT nach dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Mustervertrag abgeschlossen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
26.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Helios Kliniken GmbH, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).