AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 16:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7bb0d093-d7bf-4f8d-86eb-56c1972d1441/

Neubau eines Alten- und Pflegeheims Mengkofen - Architektenleistungen (Gebäude und Freianlagen)

Notice-ID: 7bb0d093-d7bf-4f8d-86eb-56c1972d1441 · Procedure-ID: ca06ba13-dc1b-4403-8586-3071ad691336

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Dingolfing-Landau, Dingolfing
Veröffentlicht
16.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Neubau eines Alten- und Pflegeheims mit mindestens 80 Betten am Standort des bisherigen Alten- und Pflegeheims St. Antonius in Mengkofen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-9 aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 §34, sowie aus dem Leistungsbild Freianlagen gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 2 §39, die erforderlich sind im Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme des Neubauprojekts für Senioren und pflegebedürftige Personen in Mengkofen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.09.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).