AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 17:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7bc3596f-0f87-4c91-9553-a38d7eec2f30/

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Lieferjahre 2025 und 2026 für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Notice-ID: 7bc3596f-0f87-4c91-9553-a38d7eec2f30 · Procedure-ID: 01136e66-d710-4d6a-9692-a43b07c6148f

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Bad Belzig
Veröffentlicht
03.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09000000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für den Landkreis Potsdam-Mittelmark für die Lieferjahre 2025 und 2026 mit der Option auf zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr. Die Belieferung erfolgt frei Lieferstellen, d.h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Die Ausschreibung umfasst 17 RLM- und 116 SLP-Lieferstellen mit einem Gesamtstrombedarf von ca. 4,04 GWh pro Jahr.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
05.11.2024
Zuschlagsentscheidung
25.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).