Vertragsänderung Vertrag geändert Dienstleistungsauftrag Facility Management & Gebäudetechnik EU-Oberschwelle
Geändert: Die beschriebenen Mengenänderungen und Mehrleistungen (größeren Anzahl an technischen Anlagen und ggf. deren Dimensionierung der technischen Anlagenda…

Facility Management Justizvollzugsanstalt Heidering

Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin · Berlin

Beschreibung

Ausgeschrieben werden facilitäre Leistungen für die von der BIM GmbH verwaltete Wirtschaftseinheit Justizvollzugsanstalt Heidering, Ernst­Stargardt­Allee 1, 14979 Großbeeren, Brandenburg (kurz: „JVA Heidering“). Für die Liegenschaft sind durch den AN bestimmte Bewirtschaftungsleistungen zur ganzheitlichen übergreifenden und technischen Betriebsführung sowie infrastrukturelle FM­Leistungen zu erbringen. Diese unterteilen sich grundsätzlich in die Betriebsführung im Facility Management (u.a. Objektmanagement, Dokumentation & Berichtswesen, IT­gestützte Serviceleistungen, Mangelanspruchsmanagement/ Gewährleistungsverfolgung), die Leistungen des technischen Gebäudemanagements (u.a. Betriebsführung/ Objektbetrieb, Instandsetzung, Baumschau, Energiemanagement, Operative Leistungen) sowie des infrastrukturellen Gebäudemanagements (u.a. Freiflächensäuberung, Grünpflege, Winterdienste, Reinigungsdienstleistungen).

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Facility Management & Gebäudetechnik

Ausschreibung für umfassende Facility Management Leistungen (infrastrukturell, technisch und Betriebsführung) für die Justizvollzugsanstalt Heidering.

Gefordert sind Erfahrung in Objektmanagement, Instandsetzung, Energiemanagement und Reinigungsdienstleistungen. Die Komplexität ergibt sich aus dem sensiblen Umfeld einer Justizvollzugsanstalt und den breiten Leistungsspektren.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 76 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 3.584.807 €
Median 12.168.174 €
Oberes Quartil 18.090.892 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vertragsänderung Sie sind hier

    Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt

    1 Veröffentlichung

    • 17.12.2025 Die beschriebenen Mengenänderungen und Mehrleistungen (größeren Anzahl an technischen Anlagen und ggf. deren Dimensionierung der technischen Anlagendaten) sind gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig. Eine Übertragung dieser Leistungen auf einen weiteren Dritten ist i. S. d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB aus technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich, da der dargestellte Nachtrag sich direkt auf die betreuten Liegenschaften, Bereiche und Flächen des AN beziehen. Auch ist insbesondere die mit dem Betreiberkonzept vorgesehene eindeutige Delegation der Betreiberverantwortung bei Übertragung der Leistungen auf einen weiteren Dritten nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Es würden sich somit erhebliche weitere Schnittstellen in der Leistungsabgrenzung ergeben (u. a. Verantwortlichkeit bei Schlechtleistung/ Beschädigungen; Gewährleistungsverfolgung) sowie u. U. in der technischen Umsetzung (u. a. Lagerung Arbeitsmittel vor Ort). Mit der vorgesehenen Übertragung der Leistungspflichten auf einen Vertragspartner besteht eine eindeutige Objekt- und Anlagenverantwortlichkeit. Die beschriebenen Mehrleistungen, Minderleistungen und vollständig entfallenden Leistungen sind gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig, da die Leistungsanpassungen aufgrund von Umständen erforderlich geworden sind, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Die Unvorhersehbarkeit resultiert daraus, dass sich die Umstände für die Mehrleistungen, Minderleistungen und vollständig entfallenden Leistungen erstmals im Rahmen der Implementierung gezeigt haben. Erst nach erfolgter Bestandsaufnahme (Soll-Ist-Abgleich) hat sich der Änderungsbedarf herausgestellt. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich durch diese Leistungsanpassungen nicht, da sich diese ausschließlich auf die bereits beim AN mandatierten Leistungen zum technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagement beziehen und somit in direktem Zusammenhang mit dem bestehenden Auftrag bestehen. Auch bezüglich des Umfangs der Leistungsanpassungen lässt sich keine wesentliche Änderung des Gesamtauftrags feststellen, da diese lediglich 4 % des Gesamtauftragswerts beträgt. Eine Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB liegt somit nicht vor. aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer WISAG Facility Management Berlin GmbH & Co. KG

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8.080.242 €
Geschätzter Wert

Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 17.12.2025
CPV-Code 70000000
Immobiliendienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Großbeeren
Laufzeit 01.04.2024 – 30.06.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar

Vergabeberatung
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin

Vertragsänderung (?)
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertrag 09.04.2024

Ø Bieter in der Branche 4.1

Historischer Durchschnitt aus 1.277 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.054 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung %
KMU-Bieteranteil 43%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)