Facility Management Justizvollzugsanstalt Heidering
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin · Berlin
Beschreibung
Ausgeschrieben werden facilitäre Leistungen für die von der BIM GmbH verwaltete Wirtschaftseinheit Justizvollzugsanstalt Heidering, ErnstStargardtAllee 1, 14979 Großbeeren, Brandenburg (kurz: „JVA Heidering“). Für die Liegenschaft sind durch den AN bestimmte Bewirtschaftungsleistungen zur ganzheitlichen übergreifenden und technischen Betriebsführung sowie infrastrukturelle FMLeistungen zu erbringen. Diese unterteilen sich grundsätzlich in die Betriebsführung im Facility Management (u.a. Objektmanagement, Dokumentation & Berichtswesen, ITgestützte Serviceleistungen, Mangelanspruchsmanagement/ Gewährleistungsverfolgung), die Leistungen des technischen Gebäudemanagements (u.a. Betriebsführung/ Objektbetrieb, Instandsetzung, Baumschau, Energiemanagement, Operative Leistungen) sowie des infrastrukturellen Gebäudemanagements (u.a. Freiflächensäuberung, Grünpflege, Winterdienste, Reinigungsdienstleistungen).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung für umfassende Facility Management Leistungen (infrastrukturell, technisch und Betriebsführung) für die Justizvollzugsanstalt Heidering.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 76 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 17.12.2025 Die beschriebenen Mengenänderungen und Mehrleistungen (größeren Anzahl an technischen Anlagen und ggf. deren Dimensionierung der technischen Anlagendaten) sind gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig. Eine Übertragung dieser Leistungen auf einen weiteren Dritten ist i. S. d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB aus technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich, da der dargestellte Nachtrag sich direkt auf die betreuten Liegenschaften, Bereiche und Flächen des AN beziehen. Auch ist insbesondere die mit dem Betreiberkonzept vorgesehene eindeutige Delegation der Betreiberverantwortung bei Übertragung der Leistungen auf einen weiteren Dritten nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Es würden sich somit erhebliche weitere Schnittstellen in der Leistungsabgrenzung ergeben (u. a. Verantwortlichkeit bei Schlechtleistung/ Beschädigungen; Gewährleistungsverfolgung) sowie u. U. in der technischen Umsetzung (u. a. Lagerung Arbeitsmittel vor Ort). Mit der vorgesehenen Übertragung der Leistungspflichten auf einen Vertragspartner besteht eine eindeutige Objekt- und Anlagenverantwortlichkeit. Die beschriebenen Mehrleistungen, Minderleistungen und vollständig entfallenden Leistungen sind gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig, da die Leistungsanpassungen aufgrund von Umständen erforderlich geworden sind, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Die Unvorhersehbarkeit resultiert daraus, dass sich die Umstände für die Mehrleistungen, Minderleistungen und vollständig entfallenden Leistungen erstmals im Rahmen der Implementierung gezeigt haben. Erst nach erfolgter Bestandsaufnahme (Soll-Ist-Abgleich) hat sich der Änderungsbedarf herausgestellt. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich durch diese Leistungsanpassungen nicht, da sich diese ausschließlich auf die bereits beim AN mandatierten Leistungen zum technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagement beziehen und somit in direktem Zusammenhang mit dem bestehenden Auftrag bestehen. Auch bezüglich des Umfangs der Leistungsanpassungen lässt sich keine wesentliche Änderung des Gesamtauftrags feststellen, da diese lediglich 4 % des Gesamtauftragswerts beträgt. Eine Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB liegt somit nicht vor. aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer WISAG Facility Management Berlin GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
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