AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung: Vermessung von Grundwassermessstellen Landes NRW
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW, Recklinghausen
- Veröffentlicht
- 25.09.2025
- Frist (Submission)
- 04.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71251000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) betreibt die für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erforderlichen Grundwassermessstellennetze zur Umsetzung der staatlichen Pflichten gemäß EG-WRRL (§ 9 GrwV) und Nitrat-RL (§ 13a DüV i.V.m AVV GeA 2022, Anlage 1). Dazu ist in einer parallel laufenden Rahmenvereinbarung (Fachlos 1) die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen, die fachkundige Durchführung der Bauaufsicht sowie die Durchführung von Messstellenprüfungen (Erstellen von Messstellenpässen) ausgeschrieben worden. Parallel dazu ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen erforderlich. Dies ist Gegenstand des hiermit (Fachlos 2) ausgeschriebenen geplanten Vorhabens. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen beabsichtigt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 45 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.