AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 09:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7d36fc21-4867-44ad-9f53-92a51f8e9335/

Einführung und Betrieb eines IT-Systems für Zeitwirtschaft und Personaleinsatzplanung (PEP) am Flughafen Düsseldorf

Notice-ID: 7d36fc21-4867-44ad-9f53-92a51f8e9335 · Procedure-ID: a49a0b1d-d9d3-41d0-9146-8e9ef01a5880

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf
Veröffentlicht
13.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
neg-w-call
CPV-Code
72222300
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
32014L0025

Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl und Beschaffung einer ganzheitlichen IT-Lösung, die die spezifischen Anforderungen der Zeitwirtschaft und Personaleinsatzplanung in Deutschland insbesondere des öffentlichen Dienstes (TVöD) erfüllt. Darüber hinaus soll ein Lösungsanbieter gefunden werden, der seine Lösung sowie die damit verbundenen Implementierungsaufwände realistisch bewertet und ein kundenorientiertes, tragfähiges Einführungs- und Betreuungskonzept für 1.800 Mitarbeiter in Zeitwirtschaft und ca. 850 Mitarbeiter in der Personaleinsatzplanung unterschiedlichster Berufsgruppen (z.B. Feuerwehr, Bodenabfertiger) mitbringt. Die Lösung muss für drei Gesellschaften eingerichtet werden in 2026.

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 99× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).