AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 05:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7de21320-d905-4432-81f7-c505210cf174/

Vergabeverfahren von Rahmenvereinbarungen für die Wiedervermarktung von gebrauchten Fahrzeugen in zwei Losen

Notice-ID: 7de21320-d905-4432-81f7-c505210cf174 · Procedure-ID: 93c5e97b-5c5b-42c3-9a89-71b3a675e85a

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Stammdaten

Auftraggeber
BwFuhrparkService GmbH, Siegburg
Veröffentlicht
16.12.2025
Frist (Submission)
05.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50111110 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätztes Rahmen-Volumen
4.439.610 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BwFuhrparkService GmbH führt ein Vergabeverfahren zur Wiedervermarktung gebrauchter Fahrzeuge durch. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Vertragspartner pro Los. Das Verfahren umfasst die Vermarktung unterschiedlicher Fahrzeugarten und nutzt sowohl klassische Verkaufswege als auch digitale Vermarktungsplattformen. Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer verkaufsvorbereitende und falls erforderlich, technische Aufbereitungsmaßnahmen, um Erlöse zu optimieren und Risiken zu reduzieren.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
30.04.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).