AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 17:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7dec3985-5c1f-4b4d-a64e-cfe411e5fd9f/

Kauf von 41 DKfz für den SBS

Notice-ID: 7dec3985-5c1f-4b4d-a64e-cfe411e5fd9f · Procedure-ID: 064ec8bf-9dd4-436f-9a14-daab5b8473ee

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden
Veröffentlicht
27.05.2026
Frist (Submission)
07.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34100000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Kauf von 41 Stück Dienstkraftfahrzeugen (DKfz) für den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS)

Lose

9 Lose (max. 9 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 9 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Hochdach1

Erfüllungsort
01796

Los 2 — Hochdach2

Erfüllungsort
Pirna

Los 3 — Allradbus1

Erfüllungsort
Pirna

Los 4 — Allradbus2

Erfüllungsort
Pirna

Los 5 — PickupEK

Erfüllungsort
Pirna

Los 6 — PickupDK

Erfüllungsort
Pirna

Los 7 — PritscheDK

Erfüllungsort
Pirna

Los 8 — Kastenwagen

Erfüllungsort
Pirna

Los 9 — BEV

Erfüllungsort
Pirna

Vertragslaufzeit

Beginn
15.09.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
70 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS), Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).