AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYSLKFD/documents) · Abgerufen am 02.11.2026 11:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7eb3bbf9-b0d6-4cf7-9e01-19601141950c/

Reinigung von Biotonnen

Notice-ID: 7eb3bbf9-b0d6-4cf7-9e01-19601141950c · Procedure-ID: 842aec69-bf2b-405a-9685-0cc7e228e508

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bocholt, Bocholt
Veröffentlicht
25.10.2026
Frist (Submission)
26.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90913000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätzter Wert
31.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt (ESB) hat auf privatrechtlicher Basis Verträge mit Abfallbesitzern in Bocholt zur Reinigung von zurzeit insgesamt ca. 3.527 Biomüllgefäßen abgeschlossen, davon Tarif 1 (= 19 Reinigungen pro Jahr) für derzeit 806 Gefäße und Tarif 2 (= 8 Reinigungen pro Jahr) für 2.721 Gefäße. Insgesamt handelt es sich damit derzeit um ca. 37.082 durchzuführende Reinigungen pro Jahr an insgesamt 76 Tagen (üblicherweise Montag bis Donnerstag; abweichend in Feiertagswochen).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).