AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-196f838254c-293104f17c714f92) · Abgerufen am 11.10.2026 06:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7f518c8c-a46e-4ad5-ac7a-e2a318c3fe22/

Rahmenvertrag über die Lieferung von Papier

Notice-ID: 7f518c8c-a46e-4ad5-ac7a-e2a318c3fe22 · Procedure-ID: 9dad9ff3-1652-4121-b6e9-31e5436d71d0

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Stammdaten

Auftraggeber
Region Hannover, Hannover
Veröffentlicht
23.10.2025
Frist (Submission)
25.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30197630 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätztes Rahmen-Volumen
350.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
700.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Einjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier für Büro und Hausdruckerei.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Kopierpapier

Geschätzter Wert
242.923 €

Los 2 — Druckpapier (Hausdruckerei)

Geschätzter Wert
90.102 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).