AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Möblierungsplanung LHB
Stammdaten
- Auftraggeber
- Technische Universität Nürnberg, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 29.09.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 166.080 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Technische Universität Nürnberg beabsichtigt den Neubau eines Lehr- und Lerngebäudes mit multifunktionalen Seminar-, Lehr- und Lernräumen, Cafeteria, einschließlich Küche und Außenbereich, einem Forschungsserverraum und einem bibliothekarischem Lernzentrum, dem sogenannten Learning Hub. Darüber hinaus Verwaltungsräume/Büros und sonstige Flächen. Neben dem ersten Verfügungsgebäude (Cube One) in der unmittelbaren Umgebung ist der Neubau des Learning Hubs der zweite Baustein, der die bauliche Entwicklung am Campus der UTN sichtbar macht. Dementsprechend wird hohen Wert auf die architektonische Ausformulierung des Gebäudes gelegt. Ebenso stehen die funktionalen, räumlichen Anforderungen der UTN im Vordergrund der Bauaufgabe. Das Lehr- und Lernkonzept der UTN orientiert sich an kompetenzorientierten Lernzielen. Innovative, digital gestützte Lehr-Lernformate, ein aktivierendes Lernen sowie kleine Kursgruppen von maximal 30 Studierenden sollen eine aktive und selbstreflektierte Teilnahme (active learning) fördern. Diese Ziele müssen durch eine entsprechend gestaltete Raumausstattung unterstützt werden. Die Planung der losen Möblierung des neuen Gebäudes LHB ist Gegenstand dieses Verfahrens.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 29.09.2025
- Ende
- 29.10.2027
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- ACTINCOMMON / WeidlerBarnstedt GbR
- Vertragsabschluss
- 29.09.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 16.09.2025
- Angebotsspanne
- 145.467 – 172.954 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.