AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Tiefbauarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Schulverband Probstei, Schönberg (Holstein)
- Veröffentlicht
- 05.03.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45221250 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 712.958 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Schulverband Probstei plant den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle. Folgende Arbeiten beinhalten diese Ausschreibung: Im Zuge der Ersterschließung sind die Gründungsarbeiten (Bodenaustausch) für den Neubau Sporthalle mit der Verlegung der Drainageleitung und Drainpumpwerk auszuführen. Im Anschluss die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen die dann parallel mit den Hochbauarbeiten auszuführen sind, außerdem die Verlegung und Montage von Nahwärmeleitungen. Nach einer Bauunterbrechung sind im Frühjahr 2027 die restlichen Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen mit Bau einer SW- Pumpstation und zum Abschluss die Außenanlagen herzustellen. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: - ca. 3.000 m³ Bodenaushub Baugrube + Verkehrsflächen - ca. 830 m³ Füllboden liefern - ca. 500 m³ vorh. Boden einbauen - ca. 375 m³ Kanalbaugrubenaushub - ca. 315 m Kanalrohr DN 150-250 verlegen - ca. 8 Schächte DN 1000 - ca. 4 Schächte DN 600 - 1 St. SW- Pumpstation - 1 St. Drainagepumpstation - ca. 350 m³ FFS + STS- Material liefern - ca. 400 m² Pflasterarbeiten - ca. 335 m² wassergebunden Wege - ca. 440 m Bordeinfassungen
Vertragslaufzeit
- Periode
- 16 Monate
- Beginn
- 02.03.2026
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- A. Stoltenberg Tiefbau GmbH
- Vertragsabschluss
- 03.02.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 19.01.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.