AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Reinigungs-, Wirtschafts-, Winterdienst- und Glasreinigungsleistungen der TWS, der VBS, des AZS und der RVV
Stammdaten
- Auftraggeber
- TWS Netz GmbH, Ravensburg
- Veröffentlicht
- 23.08.2026
- Frist (Submission)
- 09.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind Reinigungs-, Wirtschafts-, Winterdienst- und Glasreinigungsleistungen für insgesamt elf Objekte in Ravensburg und Weingarten. Die Vergabe ist in sechs Lose aufgeteilt. Die Lose 1 bis 4 und Los 6 haben eine Grundlaufzeit vom 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2030. Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen der Auftraggeberinnen um jeweils zwölf Monate bis maximal 31.12.2032. Los 5 umfasst den Winterdienst für die vier Wintersaisons 2027/2028, 2028/2029, 2029/2030 und 2030/2031. Es bestehen Verlängerungsoptionen für die Wintersaisons 2031/2032 und 2032/2033. Der Gesamtumfang einschließlich der einzelnen Gebäude, Räume, Flächen, Reinigungsintervalle, Jahresmengen, Bedarfspositionen und Optionen ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis und den Einzelraumkalkulationen für die Lose 1 bis 6. Die dort ausgewiesenen Bedarfs- und Einsatzmengen sind Schätz- und Wertungsmengen; eine Mindestabnahme besteht nur, soweit dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich bestimmt ist.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.