AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.sachsen-vergabe.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19d28a4c9f6-57d3f671dbf056cb&PublicationType=0) · Abgerufen am 31.08.2026 02:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/815aa282-acbe-48a6-b723-e33e21bc2dfc/

SLUB Interim BZW

Notice-ID: 815aa282-acbe-48a6-b723-e33e21bc2dfc · Procedure-ID: 010bab70-8a39-4c10-8dc6-d9f75e2c4fe0

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement, Dresden
Veröffentlicht
26.03.2026
Frist (Submission)
07.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

- 22 St. Rails zur Aufrüstung von Konvektoren - 53 St. Heizkörper einschl. 1700 m Rohrleitungsnetz - Umrüstung Lüftungszentralgerät 35.000 m³/h - neue RLT Anlage 3.600 m³/ einschl. 900 m² Lüftungskanäle - Druckluftspülanlage 30.000 m³/h einschl. 5 Entrauchungsklappen - 500 m² KalziumSilikat-Entrauchungskanal

Vertragslaufzeit

Periode
404 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).