AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 08:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/81e53022-b146-455b-993a-ba9af6635ae8/

Medienproduktion RR 2025

Notice-ID: 81e53022-b146-455b-993a-ba9af6635ae8 · Procedure-ID: 0a86ea21-eea2-4363-b896-ce67b043f4b3

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH, Düsseldorf
Veröffentlicht
23.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
92200000 — Freizeit und Kultur
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Zuschlagswert
3.250.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber suchte mit der Ausschreibung ein oder mehrere Unternehmen, die ihn bei der Medienproduktion für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games (RR 2025) unterstützen. Die RR 2025 sollen im Zeitraum vom 16. bis 27. Juli 2025 im Rhein-Ruhr Gebiet stattfinden. Der Auftraggeber fungiert als LOC und Host Broadcaster. Gegenstand des vergebenen Auftrags sind sämtliche Host Broadcast Aktivitäten in den Austragungsorten Essen, Mülheim, Duisburg, Bochum und Berlin. Umfasst sind die gesamten TV-Produktionsaktivitäten der RR2025. Die Ausschreibung erfolgt in fünf Losen.

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
22.10.2024
Ende
31.07.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer
NEP Germany GmbH
Vertragsabschluss
21.10.2024
Zuschlagsentscheidung
10.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).