AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMHD81/documents) · Abgerufen am 11.08.2026 10:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/82b8d9ff-6132-42ec-9dd7-b2bd5afe6192/

Rahmenvertrag Fahrradleasing; Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisation) gemäß TV-Fahrradleasing

Notice-ID: 82b8d9ff-6132-42ec-9dd7-b2bd5afe6192 · Procedure-ID: 5ac68dbd-b105-4393-af96-2a7941d12e81

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister, Kiel
Veröffentlicht
16.11.2023
Frist (Submission)
18.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66114000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvertrag zur Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV-Fahrradleasing (Teilamortisation) zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals); Abschluss von max. 3.000 Einzelleasingverträgen ohne eine Mindestabnahmemenge

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2024
Ende
28.02.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
79 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).