AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
SV, Neubau Kreidesilo (K-17/1438)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hamburger Stadtentwässerung AöR - Vergabemanagement, Hamburg
- Veröffentlicht
- 05.12.2024
- Frist (Submission)
- 13.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45252130 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Es sind die Maschinentechnik, die Messtechnik, die Elektrotechnik, die Leittechnik, der Stahlbau und die Fassade für eine genehmigungsfähige, komplette und betriebsfertige Anlage für die Lagerung von Kreidepulver, Herstellung der Kreidesuspension und Einbindung in den Bestand zu planen, zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Der Lieferumfang schließt dabei die Anbindung an die bestehenden Ringleitungen in der neuen Anlage, sowie zum Bestand mit sämtlichen Befestigungen und Durchbrüchen und Einbauteilen mit ein. Ebenso ist der Übergang von dem VERA-Dach auf das Kreidesilo Teil der Ausschreibung. Alle Anlagenteile sind mit einer langlebigen, ausfallsicheren Messtechnik und einem hohen Automatisierungsgrad auszuführen. Alle Signale und Messwerte werden in der Leittechnik angezeigt und verarbeitet. Die Sollwerte für Steuer- und Regelkreise werden im Leitsystem hinterlegt und von dort ins Feld signalisiert. Die Freigaben und Steuersignale für die Anlagentechnik kommen ebenfalls aus dem Leitsystem. Die gesamte Anlage zur Herstellung, Zwischenspeicherung und Bereitstellung von Kreidesuspension ist vollständig redundant auszuführen. Die LKW Entladung und das Kreidelagersilo (ohne Austragssysteme) sind von dieser Vorgabe ausgeschlossen. Die Messtechnik inkl. der notwendigen Auswerteeinheiten ist ebenfalls redundant auszuführen.
Vertragslaufzeit
- Ende
- 21.11.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.