AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 01:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/82ee0eb0-24b1-4bcc-8c32-bbe1948be8bf/

Umrüstung Innenstadtbeleuchtung in der Bahnhofstraße und am Stadtplatz

Notice-ID: 82ee0eb0-24b1-4bcc-8c32-bbe1948be8bf · Procedure-ID: 72efd51a-125b-400f-a1d1-8de065799b6e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Penzberg, Penzberg
Bezugsberechtigte
ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Veröffentlicht
18.08.2025
Frist (Submission)
19.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34993000 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Umrüstung der Innenstadtbeleuchtung auf LED - Austausch von Stelenleuchtköpfen gegen hocheffiziente LED-Systeme für die Stadt Penzberg. Die Leistung wird in 2 Losen vergeben. Bieter können für ein oder beide Lose ein Angebot abgeben. Los 1Innenstandbeleuchtung Bahnhofstraße Los 2 Innenstadtbeleuchtung Stadtplatz die Umrüstmaßnahme muss auf Grund der Förderbedingungen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.03.2026 durchgeführt und abgeschlossen werden. Auf Grund der Witterungsbedingungen in den Wintermonaten muss das Material deshalb bis spätestens Freitag den 30.01.2026 vollständig geliefert werden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
11.11.2025
Ende
30.01.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).