EU-WRRL - N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2025 und Frühjahr 2026 und PSM Analysen an ausgewählten Messstellen im Herbst 2025
Landesamt für Umwelt · Potsdam · Brandenburg
Beschreibung
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/ EG) eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 12. Oktober 2022). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. In einem Teil der Grundwassermessstellen (GWM) des Landes Brandenburg sind die Nitratgehalte durch Denitrifikation teilweise oder ganz reduziert.Anhand dieses Parameters ist somit keine Aussage über die tatsächlichen Nitrateinträge möglich. An diesen Messstellen soll daher auf Basis der Stickstoff/Argon (N2/Ar)-Methode der Gehalt des Exzess- Stickstoffs bestimmt werden, um Rückschlüsse auf die ursprüngliche Menge an eingetragenem Nitrat ziehen zu können. Weiterhin lässt sich der Sulfatanteil ableiten, der aus dem Nitratabbau stammt. Mittels dieser Ergebnisse ist es möglich Belastungsquellen nach den Erfordernissen der WRRL besser einzugrenzen und gezielte Bewirtschaftungsmaßnahmen in Grundwasser-körpern im schlechten Zustand besser zu planen und umzusetzen. Hierzu ist eine qualifizierte Probennahme einschließlich der Analytik der Gase Stickstoff (N2) und Argon (Ar) im Grundwasser nötig. Darüber hinaus sollen an einigen ausgewählten Messstellen ausgewählte Pflanzenschutzmittel (PSM) und deren Metaboliten analysiert werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Ausschreibung für die N2-Argon-Analytik von Grundwasserproben im Land Brandenburg sowie PSM-Analysen an ausgewählten Messstellen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Biodiversität und Ökosysteme
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 282 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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Verfahrensverlauf
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- 17.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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