AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 05:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8361282d-fe56-4eaa-92e5-65a2cb7aa9a5/

Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN 18381

Notice-ID: 8361282d-fe56-4eaa-92e5-65a2cb7aa9a5 · Procedure-ID: 8794b5f9-b9e9-4a79-925b-a6b07d9d6f56

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rosenheim, Rosenheim
Veröffentlicht
30.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45332200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
157.662 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Sanitärausstattung umfasst: 24 Waschtische, 18 WC`s, 3 Urinale, 3 Aussgussbecken, 1 Waschlandschaft, 1 Dusche, 1 Wickelkommode, 4 Spülen-Anschlüsse, 6 Bodenabläufe, 48 Vorwandelemente sowie ca. 300m PE-Abwasserrohr und ca. 500 m Edelstahlrohr (Pressausführung). Die Arbeiten umfassen eine Aufstockung, eine Grundschulerweiterung und zwei Bestandsumbauten. In den Beständen wird Edelstahlrohr für Zirkulations-, Warm- und Kaltwasserleitungen genutzt, wobei das Warmwasser an die bestehende Warmwasseranlage angeschlossen wird. In der Grundschulerweiterung erfolgt nur die Kaltwasserversorgung mit dezentraler Warmwasserbereitung. Zusätzlich wird eine Kalkschutzanlage eingebaut. Isolierung erfolgt nur im Brandschutzbereich.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026
Ende
18.06.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bergen Haustechnik GmbH
Vertragsabschluss
24.03.2026
Zuschlagsentscheidung
04.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).