AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y545EZK/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 02:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8403fed6-bb6b-42ba-bdab-fbd3e66ebbfe/

Johanniter Bonn, Erweiterung Geburtsabteilung VgV Objektplanung

Notice-ID: 8403fed6-bb6b-42ba-bdab-fbd3e66ebbfe · Procedure-ID: 6a655131-ade8-46be-b3c2-6e47739c6e73

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Stammdaten

Auftraggeber
Johanniter Krankenhaus Bonn für die Johanniter GmbH, Bonn
Veröffentlicht
19.02.2025
Frist (Submission)
17.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
713.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die geplante Maßnahme umfasst die Erweiterung der gynäkologischen und geburtshilflichen stationären Versorgung. Zunächst soll die Zentralsterilisation, welche aktuell mit der Geburtshilfe und Gynäkologie auf der Ebene 2 verortet ist, in das erste Obergeschoss verlegt werden. Es werden Synergieeffekte für den OP-Bereich entstehen, da Zentral-OP sowie Zentralsterilisation fortan auf einer Ebene verortet sein werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Versorgung auf unmittelbarem Wege über einen Reinflur und die Entsorgung über einen unreinen Flur stattfinden wird. Diese Trennung wird der Hygiene und dem Infektionsschutz dienen. Die Geburtshilfe ist aktuell im zweiten Obergeschoss des Johanniter Krankenhauses Bonn auf der Station 2B verortet. Dort verfügt sie über 3 Kreissäle und 1 Sectio-OP. Um den Fachbereich weiterhin auf einer Ebene ausführen zu können, ist ein Anbau geplant, in welchem sich die Geburtshilfe nach Fertigstellung befinden soll. Der Anbau selbst soll im Erdgeschoss nicht ausgebaut, sondern auf Säulen aufgestockt werden, sodass dieser im ersten Obergeschoss an das Hauptgebäude andockt. Der Anbau soll 10 Zweibettzimmer umfassen. Weiterhin sollen die bestehenden Räumlichkeiten umgebaut und 6 Einzelzimmer geschaffen werden. Die Geburtshilfe soll über insgesamt 26 Betten verfügen. Der Status Quo in der Geburtshilfe umfasst 17 Betten. Mithin findet ein Bettenaufbau von 9 Betten statt. Zudem sollen die Kreißsäle umgebaut werden. Nach Abschluss der Maßnahme sollen 5 Kreißsäle mit Untersuchungs-, Arbeits- und Personalaufenthaltsräumen zur Verfügung stehen. Die Gynäkologie soll nach Beendigung die Stationen 2A und 2B umfassen. Sie soll zusätzliche Bettenkapazitäten erhalten, um das gestiegene Patientenaufkommen aufzufangen und eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen zu können. Die Gynäkologie soll abschließend über 33 Betten verfügen. Der Status Quo in der Gynäkologie umfasst 20 Betten. Mithin findet ein Bettenaufbau von 13 Betten statt. Insgesamt sollen Gynäkologie und Geburtshilfe durch die Maßnahme einen Aufbau ihrer Kapazitäten um 22 Betten erhalten. So würde die Bettenzahl von 37 auf 59 Betten ansteigen. Grundsätzlich sind zudem bei der Umsetzung der Fördermaßnahme Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen. Die Maßnahme wird im Rahmen einer "Einzelförderung nach § 21a Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW)" öffentlich gefördert. Aktuell erfolgt eine genauere Bestandsanalyse und eine Grundlagenermittlung.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezierksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).