AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 18:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8587a213-1249-4a1a-8781-98f0d2b23cf3/

Rahmenvertrag Verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen ("VWBL")

Notice-ID: 8587a213-1249-4a1a-8781-98f0d2b23cf3 · Procedure-ID: 17e48750-e6a3-48f0-9f01-e1bcc7ac6fac

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), München
Veröffentlicht
12.03.2026
Frist (Submission)
14.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79410000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die zu beauftragenden Beratungsleistungen dienen der Unterstützung der BEG bei der Vorbereitung und Durchführung von Verfahren zur Vergabe von SPNV-Leistungen, bei möglichen Auftragsänderungen und von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Rechtliche Beratungsleistungen und Überkompensationsprüfungen sind nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen. Die ausgeschriebenen Beratungsleistungen sind in 2 Lose aufgeteilt: Los 1: Münchner S-Bahn Los 2: Allgemeine Leistungen

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Ende
30.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
77 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).