AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b6f660531-496b7f7cd0bf5241) · Abgerufen am 22.08.2026 02:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/85a31b7e-7c84-4de3-95ab-913dbb85d99b/

A25 AD HH-Südost bis AS HH-Neuallermöhe-West, beide Rifa

Notice-ID: 85a31b7e-7c84-4de3-95ab-913dbb85d99b · Procedure-ID: ca5ce537-0a78-44d7-bd5b-83cf54d34c5f

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord, Hamburg
Bezugsberechtigte
Die Autobahn GmbH des Bundes
Veröffentlicht
27.10.2023
Frist (Submission)
28.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71521000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergabe der örtlichen Bauüberwachung \nA25 AD HH-Südost bis AS HH-Neuallermöhe-West, beide Rifa\n\nDie Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 2 (zu § 3 Absatz 3) der HOAI (Besondere Leistungen) sowie die in der der Anlage 2 (Noch Leistungen des AN zur Bauüberwachung) aufgeführten Leistungen sind vollständig für alle Gewerke über die gesamte Bauzeit, beginnend mit der Bauanlaufbesprechung bis zur vorbehaltlosen Anerkennung der Schlussrechnung, zu erbringen. \nFür die Betreuung des Bauvorhabens ist eine dem Bauablauf angepasste \nAnwesenheit auf den Baustellen während der Bauarbeiten erforderlich. Bei Fräsarbeiten und Herstellung des Fahrbahnoberbaus ist eine ständige Anwesenheit notwendig. Es müssen alle Arbeiten so überwacht werden, dass eine fachgerechte Herstellung gewährleistet ist. Sofern erforderlich, ist die Bauausführung auch während der Nacht und an Wochenenden zu überwachen. \n\nWeitere Informatinen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).