AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 23:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/862634a1-3bf4-47dc-9f2b-74f25a038855/

Überlassung auf Dauer von Windows Server 2022 Lizenzen (Los 1) und zeitlich befristete Überlassung von Microsoft Exchange Subscription Lizenzen (Los 2)

Notice-ID: 862634a1-3bf4-47dc-9f2b-74f25a038855 · Procedure-ID: aaaf37d7-6eeb-4399-b312-0eeef3188645

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinsamer Bundesausschuss, Berlin
Veröffentlicht
16.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
250.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vergebenden Auftrags ist der Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrags, Typ A für die dauerhafte Überlassung von Windows Server 2022 Lizenzen (Los 1) und der Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrages, Typ B für die zeitlich befristete Überlassung von Microsoft Exchange Subscription Lizenzen (Los 2).

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Alle Angebote ausgeschlossen
Vertragsabschluss
16.03.2026
Zuschlagsentscheidung
02.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).