AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/885ab5a4-ff9d-4d56-aa2c-9178c3241b8f/

Bw 131, Ersatzneubau Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60

Notice-ID: 885ab5a4-ff9d-4d56-aa2c-9178c3241b8f · Procedure-ID: e2db9ba9-ce2e-48a1-b5cf-d46deadfb2cc

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Stammdaten

Auftraggeber
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt, Rostock
Veröffentlicht
13.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71328000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
81.876 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit der Brücke. Die erforderlichen Planungsleistungen wurden im Jahre 2021 vergeben. Die Prüfleistungen für das Objekt "Straßenbrücke" beinhalten die Prüfung der Planungen für den gesamten Abbruch des bestehenden Brückenbauwerkes sowie die Prüfung der Planungen für den Ersatzneubau einer Straßenbrücke. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
20.10.2025
Zuschlagsentscheidung
20.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).