Offenes Verfahren Bauauftrag EU-Oberschwelle

Neubau Kita in der Carl-Villinger-Straße - Estricharbeiten

Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste · Worms · Rheinland-Pfalz

Beschreibung

Estricharbeiten

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 5.680 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 76.769 €
Median 174.049 €
Oberes Quartil 430.361 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 12.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

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Stammdaten
Angebotsfrist 12.05.2026 (noch 25 Tage)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Standort Worms, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 08.04.2026
CPV-Code 45262320
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Worms
Laufzeit 3 Monate
Bindefrist (?) 49 Tage

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 7.4

Historischer Durchschnitt aus 255.936 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -25%
KMU-Bieteranteil 7%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)