AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 17:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/88f587d1-8a27-46aa-8741-96fbf3e85a65/

RV Technische Dienstleistungen IFA (Sankt Augustin) 2.0

Notice-ID: 88f587d1-8a27-46aa-8741-96fbf3e85a65 · Procedure-ID: b90ab6c9-715e-422d-81ea-437698a7858f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Berlin
Veröffentlicht
16.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98341140 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages sind technische Dienstleistungen am Standort des Auftraggebers in Sankt Augustin (NRW), die insbesondere Elektroarbeiten, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten und sonstige Arbeiten nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) umfassen. Die konkrete Beauftragung der zu erledigenden Arbeiten erfolgt in Form von Einzelabrufen. Bitte beachten Sie die Abweichung vom Hauptsitz des AG (Berlin) und Leistungsort (Sankt Augustin, NRW).

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
10.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Subunternehmer

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).