AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Open-House-Biologika-Rabattverträge 2026-03a - Eculizumab (exkl. der Indikation gMG und NMOSD)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Techniker Krankenkasse, Hamburg
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Frist (Submission)
- 31.08.2027
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- open
- CPV-Code
- 33600000
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- 32014L0024
Beschreibung
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Eculizumab (exkl. der Indikation gMG und NMOSD) zu schließen. Es gibt ein Parallelverfahren OB-2026-03b zum Wirkstoff Eculizumab (inkl. der Indikation gMG und NMOSD). Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 17 Monate beginnend mit dem 01.04.2026. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 31.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 24 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 31.08.2027
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, Bonn, 53133, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG), Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.