AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
IGM 26E1003 - Staatliches Baumanagement Braunschweig, Fachbereich Gebäudemanagement - Polizeiakademie Lüchow mit Polizeikommissariat Lüchow - Unterhalts- und Glasreinigung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Braunschweig
- Veröffentlicht
- 17.10.2026
- Frist (Submission)
- 24.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 1.053.600 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Polizeiakademie Lüchow mit Polizeikommissariat Lüchow - Unterhalts- und Glasreinigung
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Unterhaltsreinigung
- Geschätzter Wert
- 1.024.940 €
Los 2 — Glasreinigung
- Geschätzter Wert
- 28.669 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2027
- Ende
- 31.03.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 6× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 4 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Braunschweig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).