AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTDYRCGAB5P/documents) · Abgerufen am 03.10.2026 10:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8bf4e44d-3ab5-46af-9c38-48d896e3cf95/

2026-0566 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen

Notice-ID: 8bf4e44d-3ab5-46af-9c38-48d896e3cf95 · Procedure-ID: 1a537993-7683-4f0c-9d68-f35a68c15a45

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Stammdaten

Auftraggeber
Einkauf der Stadt Duisburg (10-31), Duisburg
Veröffentlicht
29.09.2026
Frist (Submission)
29.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39220000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Duisburg schließt für das Amt für schulische Bildung eine Rahmenvereinbarung ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 inkl. drei Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate über die Lieferung von Kücheninventar für Duisburger Schulmensen und Ausgabeküchen (Cook and Chill) für Ganztagseinrichtungen im Rahmen eines Offenen Verfahrens auf Grundlage der GWB i.V.m. der VgV ab. Der Dienstleistungsumfang erstreckt sich auf Beratung, Angebotserstellung, Lieferung und Transport frei Verwendungsstelle bzw. Verwendungsort.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
99 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).