AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
SV-CNI-260619-002 - Ersatzneubau Bad Forstenrieder Park, Bauordnungsrechtlicher Brandschutz
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke München GmbH, München
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Frist (Submission)
- 24.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Planungsleistungen gemäß AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 17 (Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz, Stand Dez. 2022) mit stufenweiser Beauftragung für das Bauvorhaben Ersatzneubau Bad Forstenrieder Park. Auf dem Grundstück des ehemaligen Bades Forstenrieder Park soll ein Hallenbadneubau mit erweitertem Nutzungsangebot und voraussichtlich ca. 9.156 m² BGF errichtet werden. Projektumfang ist die Errichtung eines Ersatzneubaus mit folgendem Umfang: - 25-m-Sportbecken mit 50-m-Beckenerweiterung, einer verfahrbaren Trennwand und 1-m-Sprungbrett - Lehrschwimmbecken mit Hubboden und Ninja Parcours - Kinderplanschbereich innen und außen mit Spraypark - Außenbecken mit Ausschwimmkanal und Abdeckung - Erlebnisrutsche 70 m mit Erschließung ohne pauschale Erhöhung der Schwimmhalle - Saunabereich innen und außen - Photovoltaik auf den Dachflächen - Wiederherstellung und Überarbeitung der Freiflächen mit Liegewiese, Fahrrad- und PKW-Stellplätzen Projektspezifische Anforderung: BIM-Methode (Einsatz der branchenüblichen Dokumente wie etwa AIA und BAP, Nutzung einer BIM-fähigen Projektplattform und Anwendung einer kollaborativen Arbeitsweise) mit Ziel: As-Built-Modell.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 31.12.2031
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.