AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Ausschr. digitale Parkraumkontrolle VM EU

Notice-ID: 8d68e7f8-79b5-4ec6-ac35-992f8949248e · Procedure-ID: bf11a405-a4b7-4d01-8dda-f693fa9cbaa1

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
10.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

2.1 Ausgeschriebene Leistung Ein wichtiges Instrument im Klimaschutz im Verkehr ist das Parkraummanagement. Effekte können jedoch nur mit Befolgung der verkehrsrechtlichen Anordnungen erzielt werden und diese sind dementsprechend kontrollintensiv. Die digitale Parkraumkontrolle ist eine Möglichkeit um die Parkraumüberwachung effizienter und weniger personalintensiv zu gestalten. Erfahrungen und Anwendungen gab es bislang in Baden-Württemberg nicht, daher sucht das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einen Dienstleister zur Ein- und Durchführung einer digitalen Parkraumkontrolle mittels Scan-Fahrzeugs für ein Gesamtprojekt mit drei Pilotversuchen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Auftragnehmer
DCX Innovations GmbH
Vertragsabschluss
28.02.2025
Zuschlagsentscheidung
17.02.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).