AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.06.2026 17:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8dde658b-e9b8-45bd-9a42-aaec8584b8fa/

Offenes Verfahren „Etablierung und Anwendung einer Methode zur absoluten Quantifizierung von Proteinen in der Ausatemluft – F2584“

Notice-ID: 8dde658b-e9b8-45bd-9a42-aaec8584b8fa · Procedure-ID: 9f01ec36-2b24-49a7-b9e2-680dddb3ddb2

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund
Veröffentlicht
17.07.2024
Frist (Submission)
20.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73110000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
508.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Unter dem Aspekt der Verbreitung von Ausatempartikeln über die Atemluft des Menschen soll der Mensch als Quelle von Bioaerosolen differenzierter beurteilt werden. Dafür soll eine Methode zur absoluten Quantifizierung lungenspezifischer und mikrobieller Proteine aus den menschlichen Ausatempartikeln etabliert werden. Ziel ist es, die durchschnittliche Anzahl spezifischer, humaner Proteine sowie Pro-teine vom respiratorischem Mikrobiom in der Ausatemluft pro Ausatemvolumen und/ oder Partikelanzahl zu bestimmen, die sich in der Raumluft akkumulieren können. Damit soll der Beitrag menschlich-generierter Bioaerosolpartikel über die Raumluft besser eingeordnet werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).