AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen) · Abgerufen am 02.09.2026 06:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8e1ba21a-aaa5-4930-a5f7-16bfb2c91d76/

SV-KTR-260602-006, Zahlungsverkehrsterminals (ZVT) sowie girocard-Akzeptanz

Notice-ID: 8e1ba21a-aaa5-4930-a5f7-16bfb2c91d76 · Procedure-ID: 892ea9e0-7d79-4b20-8e8e-06417d2866bd

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Stammdaten

Auftraggeber
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), München
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
31.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
30142100 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Hardwaremiete von Zahlungsverkehrsterminals (ZVT) inkl. technischem Terminalbetrieb sowie girocard-Akzeptanz

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten und Auftragsarten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — SV-KTR-260602-006, Zahlungsverkehrsterminals (ZVT) sowie girocard-Akzeptanz

Laufzeit
keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Auftragsart
Lieferauftrag

Los 2 — SV-KTR-260602-006, Zahlungsverkehrsterminals (ZVT) sowie girocard-Akzeptanz

Laufzeit
3 Jahre · bis zu 1× verlängerbar
Auftragsart
Dienstleistungsauftrag

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).