AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/8e41bba1-9932-4812-ae74-0dbf1ad8fc9f) · Abgerufen am 11.08.2026 02:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8e41bba1-9932-4812-ae74-0dbf1ad8fc9f/

Schleif- und Poliermaschinen sowie Gerät zur Messung der Oberflächenrauhigkeit für Laseroptiken

Notice-ID: 8e41bba1-9932-4812-ae74-0dbf1ad8fc9f · Procedure-ID: 3acb0bb1-faf4-4b02-9529-0a3fb3ffd03e

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Stammdaten

Auftraggeber
Ludwig-Maximilians-Universität München, Garching
Veröffentlicht
15.03.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftragsgegenstand in Los 1 ist die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Schleif- und Poliermaschinen für Optiken sowie als optionale Leistung die Wartung der Schleif- und Poliermaschinen in einem Zeitraum von maximal 4 Jahren. Auftragsgegenstand in Los 2 ist die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines optischen Profilometers zur Bestimmung der Oberflächenrauhigkeit polierter Optiken sowie als optionale Leistung die Rekalibrierung des optischen Profilometers in einem Zeitraum von maximal 4 Jahren.

Lose

2 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).