2026-1004806_Flughafen München_ Terminal 1 C- Nord Ebene 05 Umbau CT - Trockenbauarbeiten
Flughafen München GmbH · München · Bayern
Beschreibung
Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden neue Büro- und Aufenthaltsräume für die SGM innerhalb des Gebäudebereichs am Flughafen München hergestellt. Ein wesentliches Ziel ist die bauliche Trennung des Sicherheitskontrollbereichs (SiKo) von den angrenzenden Büroräumen. Die Ausführung erfolgt gemäß den technischen Richtlinien des Flughafens München, der BayBO sowie den einschlägigen DIN-Normen. Beschreibung der Trockenbaukonstruktionen: Unterkonstruktion Ständerwände in Metallständerbauweise mit CW-/UW-Profilen. Profilstärken 50/75/100 mm je nach Schallschutzanforderungen. Entkoppelte Befestigung zur Reduzierung von Schallübertragung. Beplankung Beidseitige Gipskartonbeplankung, in der Regel 2-lagig. In schallsensiblen Bereichen oder angrenzend an die SiKo: Schallschutz- oder GKF/DF-Platten. Schallschutz Ziel-Schalldämmmaß Rw ? 42-50 dB. Mineralwolldämmung ? 40 kg/m³. Entkoppelte Bodenschienen und Schallschutz-Schalterdosen. Brandschutz Ausführung gemäß brandschutztechnischem Konzept: F30-A oder F90-A. Einsatz klassifizierter GKF-Platten sowie brandschutzgeprüfter Abschottungssysteme. Türen und Durchgänge Einbau robuster Türelemente. In SiKo-nahen Bereichen ggf. einbruchhemmende Türen RC2/RC3 sowie Integration von Zutrittskontrollsystemen. Berücksichtigung von T30/T90 je nach Brandabschnitt. Oberflächen Verspachtelung Q2-Q3. Endbeschichtung mittels Dispersionsanstrich oder Vlies-/Objekttapete. Sockelleisten gemäß FMT-Standard. Installationen in den Trockenbauwänden Integration von Elektro- und Dateninstallationen gemäß Flughafenrichtlinien. Einhaltung erlaubter Installationszonen, Verwendung von Revisionsöffnungen nach Bedarf.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Trockenbauarbeiten (Ständerwände, Gipskartonbeplankung, Schallschutz, Brandschutz) im Terminal 1 C-Nord des Flughafens München zur Herstellung von Büro- und Aufenthaltsräumen mit baulicher Trennung des Sicherheitskontrollbereichs.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.“
3–8 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 315 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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