AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.04.2026 21:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8ee9eda8-b282-42df-8d9b-b2e69c1264cb/

Wartungsvertrag für das Monitoringsystem

Notice-ID: 8ee9eda8-b282-42df-8d9b-b2e69c1264cb · Procedure-ID: e4806eac-ab87-421f-a00a-8eec3b7fa6bf

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Stammdaten

Auftraggeber
Westdeutscher Rundfunk Köln, Köln
Veröffentlicht
23.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
neg-wo-call
CPV-Code
50000000
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrags ist die Wartung und Pflege der Software des BOSS BROADCAST Manager Systems (BBM) sowie der Betriebssysteme des BBM-Sendermonitoringsystems des WDR an den Standorten in Langenberg und Köln vom 01.04.2026 bis maximal zum 31.03.2031 bei Ziehung aller Verlängerungsoptionen. Zudem beinhaltet der Servicevertrag die Möglichkeit, Werk- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Sendermonitoringsystem zu festgelegten Einzelpreisen abrufen zu können.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
19.03.2026
Zuschlagsentscheidung
19.03.2026
Rahmen-Maximum
1 €

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 23.03.2026 (16 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 02.04.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 07.04.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer

Vergabekammer Rheinland, Köln

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).