AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 18:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9051eec9-8ccb-40b7-8a22-4b014ed8e9d5/

Lieferung von Büromaterial an das Landratsamt Starnberg und die in Sachaufwandträgerschaft des Landkreises Starnberg stehenden Schulen

Notice-ID: 9051eec9-8ccb-40b7-8a22-4b014ed8e9d5 · Procedure-ID: 078f0d6c-f769-416d-8f36-559607cc0834

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Starnberg, Starnberg
Veröffentlicht
09.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30192700 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung des Landratsamts Starnberg und der in Sachaufwandträgerschaft des Landkreises Starnberg stehenden Schulen mit Büroartikeln. Hierfür soll eine Bestellplattform als Browserlösung genutzt werden, für welche kein Erwerb von Lizenzen notwendig ist. Das Sortiment wird hierbei durch die Auftraggeberin festgelegt bzw. eingeschränkt. Im Rahmen der Leistungserbringung ist kein zusätzlicher Erwerb von Hardware-Ressourcen (z.B. Applikationsserver) erforderlich. Höchstwert des Rahmenvertrags: 257.500,- EUR brutto. Geschätzte Auftragssumme: 180.500,- EUR brutto.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
30.12.2025
Zuschlagsentscheidung
29.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).