AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.05.2026 10:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/922d8ba2-e8dc-4a54-956a-7c3baaed73dc/

Ingenieurleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI

Notice-ID: 922d8ba2-e8dc-4a54-956a-7c3baaed73dc · Procedure-ID: cf291d6d-5399-4943-b408-55e0bb240a8d

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Mannheim, Mannheim
Veröffentlicht
28.11.2025
Frist (Submission)
19.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71322200 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
743.164 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

69124 Heidelberg, HD, Ankunftszentrum Patrick-Henry-Village, Ingenieurleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI. Auf dem Konversionsgelände Patrick-Henry-Village (PHV) entsteht ein Ankunftzentrum und ein Unterbringungsbereich für Asylbewerber. Beauftragung von Fachplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI 2021. Hierzu zählen die Leistungsphasen 1 bis 9 für sämtliche Bauwerke und Anlagen: − der Schmutz- und Mischwasserkanalisation − der Regenwasserkanalisation und Retention − der Wasserversorgungsleitungen − der Gasversorgungsleitungen − der Fernwärmeleitungen − der Strom-/TK-/LWL-Verkabelungen - der Löschwasserversorgung

Vertragslaufzeit

Beginn
09.02.2026
Ende
01.04.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).