BIM - ABS 38 Zweigleisiger Ausbau Markt Schwaben - Ampfing, (km 22,820 – km 30,000) - Vergabelos 2 Planungsleistungen
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
ABS 38 Zweigleisiger Ausbau Markt Schwaben-Ampfing km 22,820 - km 30,000, Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlage
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Planungsleistungen im Rahmen des zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke ABS 38 Markt Schwaben-Ampfing.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
CON-0001
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.471 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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Verfahrensverlauf
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
20 Veröffentlichungen
- 13.02.2026 82 Die Zuarbeit zur Anpassung des nördlichen Zugangs zur Rampenanlage am Hp Hörlkofen und die Anpassung des Bauablaufs bei km EÜ Dorfstraße, km 29,100 – 30,000 ist nicht Bestandteil der Beauftragung. Die zusätzlichen Leistungen umfassen folgende Punkte: 1. Anordnung einer befestigten Fläche vor dem Rampeneingang zur Sicherstellung der Zugänglichkeit für Rollstuhl- und Radfahrer. Als Folgemaßnahme wird die vorgesehene Schutzeinrichtung parallel in Richtung Lärmschutzwand versetzt. Die bestehende abgesenkte Fahrbahn soll beibehalten werden. 2. Prüfung der fußläufigen Erreichbarkeit des RRB PU für Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen. 3. Erstbetrachtung und Anpassung der Bauphasenplanung (15 Bauphasen in der EP, 5 Bauphasen in der GP) für km 29,100 – km 30,000 und der EÜ Dorfstraße unter Berücksichtigung der zusätzlichen Bauweiche im Übergangsbereich zwischen PFA 1.2 und PFA 1.3
- 15.12.2025 89 Bestandteil dieses Angebotes ist die objektübergreifende Planungskoordination im genannten Planungsabschnitt, deren Ziel eine Erweiterung des Wirkungsbereiches über die Grundleistung „Koordination der Fachplanung“ ist, um ein ganzheitliches Ergebnis im Planungsprojekt zu erzielen. • Fachtechnische Abstimmung: Koordination der technische Planung und Ausführung unterschiedlicher Objekte in einem Planungsprojekt • Schnittstellenmanagement: Koordination technischer Details und terminlicher Abläufe, um Konflikte zwischen den einzelnen Objekten zu vermeiden. • Informationsaustausch: Sicherstellen des Informationsflusses zwischen einzelnen Objektplanenden und der Projektleitung • Qualitätssicherung: Sicherstellen der Qualitätsstandards im Zusammenspiel der einzelnen beauftragten Objekte
- 11.11.2025 Die Zuarbeit zur Planung der baulichen Trennung von PFA 1.2 zu PFA 1.3 ist nicht Bestandteil der Beauftragung. Die zusätzlichen Leistungen umfassen folgende Punkte: - Planung eines zus. Kabeltrogs der Gr. II r.d.B. von km 22,82 bis km 24,11 inkl. Gleisquerung mit Schächten bei km 24,11 sowie beidseitige Signale bei km 24,10 unter Berücksichtigung von Bauzuständen. - Bauliche Abgrenzung PFA 1.2 zu 1.3: Planung zur Erreichung des Endzustandes im Bereich Hörlkofen (inkl. Endzustand mit 4,0 m Gleisabstand sowie Außenbahnsteige) unter der Voraussetzung möglichst geringfügige Änderungen der aktuellen Planung zu erzeugen. Hierfür wird eine einfache Weiche mit sinnvollem Übergang auf das Bestandsgleis des PFA 1.3 notwendig. Berücksichtigung in der Bauphasenplanung und in den Bauzuständen.
- 05.11.2025 83 - Die Zuarbeit zur Umplanung des Entwässerungssystems der Fa. GEWO ist nicht Bestandteil der Beauftragung. Die zusätzlichen Leistungen umfassen folgende Punkte: - Umplanung des Entwässerungssystems der Fa. GEWO infolge der Überplanung durch die SÜ Rottmannerstraße auf Grundlage des Variantenvorschlags Nr. 3 inkl. einer Abstimmung mit externem Fachplaner und einmaliger, iterativer Anpassung infolge der Abstimmungsergebnisse. 85 - Die Zuarbeit zur Planung der Entwässerungsbecken (RRB) in den Lph 3 und 4 unter Berücksichtigung der KOSTA 2020 Daten, der Anwendung der Fachinformation Entwässerung für Bahnanlagen (Stand 07/2025) und der Nachweisführung nach DWA-A 102-3 ist nicht Bestandteil der Beauftragung. Die zusätzlichen Leistungen umfassen folgende Punkte: - Planung Entwässerungsbecken (RRB) in den Lph 3 und 4 unter Berücksichtigung der KOSTA 2020 Daten, der Anwendung der Fachinformation Entwässerung für Bahnanlagen (Stand 07/2025) und der Nachweisführung nach DWA-A 102-3 Entwässerungsbecken (RRB) in den Lph 3 und 4: 3: Bahn-km 23,5+05, Volumen: 39 m³ 10: Bahn-km 27,8+35, Volumen: 36 m³ 11: Bahn-km 28,2+65, Volumen: 109 m³ 12: Bahn-km 28,3+00, Volumen: 123 m³ 13: Bahn-km 28,8+85, Volumen: 87 m³ 17: Rigolenbecken - PU Hörlkofen, Volumen: 67 m
- 11.09.2025 NA 78 Art und Umfang der Änderungen: Nachtragsleistung Nr. 78 – Fortschreibung Entwässerungsplanung aufgrund aktualisierter Planungsgrundlagen im Moosgraben-Bereich und veränderter hydraulischer Anforderungen: Aktualisierung der Abflussbeiwerte und Einzugsgebiete (inkl. DWA M 153) Anpassung der Rückhaltebecken (RRB 23-4 O und 23-4 W) Überarbeitung der Drosselabflüsse Einarbeitung der überarbeiteten RRB-Berechnungen in die GP-Unterlagen Leistungsphasen 3 und 4 nach §47 HOAI betroffen (Verkehrsanlagen).. Der aktuelle Planer kennt die Rahmenbedingungen, das Bauwerk und die örtlichen Gegebenheiten. Es entstehen somit Synergieeffekte. NA 79 Die parallele Entwicklung mehrerer Schnittstellenprojekte (4ESTW, BÜs, PT1) und zusätzliche Anforderungen durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurden im ursprünglichen Vertrag nicht berücksichtigt, da deren Inhalte und Planungsstände zum Zeitpunkt der Hauptbeauftragung nicht vorlagen. Deren Integration in die bestehende Planung stellt eine unvorhergesehene Notwendigkeit dar. Der aktuelle Planer kennt die Rahmenbedingungen, das Bauwerk und die örtlichen Gegebenheiten. Es entstehen somit Synergieeffekte. NA 80 Konkret umfasst die Änderung: • Anbindung des Grundstücks Fl.St. Nr. 1511/2 an den Kreisverkehr (2 Varianten) • Planung eines Blindenleitsystems zur Herstellung der Barrierefreiheit • Vergrößerung des Wendehammers nach RASt-Vorgaben • Anpassung der Entwässerung aufgrund geänderter befestigter Flächen Leistungsphasen 3 und 4 nach §47 HOAI (Verkehrsanlagen) betroffen. Arbeitsergebnisse: u. a. Erläuterungsbericht, Lagepläne, GE-Plan, EW-Pläne, RRB-Details, Entwässerungsberechnungen (DWA-A 117). Der aktuelle Planer kennt die Rahmenbedingungen, das Bauwerk und die örtlichen Gegebenheiten. Es entstehen somit Synergieeffekte.
- 02.09.2025 84 - Die Zuarbeit zur Bauterminplanung ist nicht Bestandteil der Beauftragung. Die zusätzlichen Leistungen umfassen folgende Punkte: - Ergänzung der bestehenden Querschnitte (21 Stück) um den Stütz-/Gefahrenund Arbeitsbereich im Bestandsgleis nach Ril 836.2001 - Mengenermittlung FMI sowie Böschungsstabilsierung (auch im Bestand) als - Zuarbeit für externes Ing. Büro: Teilnahme an bis zu 3 Abstimmungsterminen mit externen Ing. Büro, inkl. Vor- und Nachbereitung, je Termin 2h - Konstruktiver Ingenieurbau: Teilnahme an bis zu 3 Abstimmungsterminen mit -externen Ing. Büro, inkl. Vor- und Nachbereitung, je Termin
- 21.07.2025 NA 70 Gemäß der Ausschreibung 17FEI28441 schuldet die DB E&C GmbH die Planung der Objekte Verkehrsanlage und konstruktiver Ingenieurbau in den Leistungsphasen 3 und 4. Aufgrund aktueller Erkenntnisse und Einwände aus dem Verfahren benötigt der Auftraggeber Anpassungen, Umplanungen und zusätzliche Prüfungen im Projektabschnitt ABS 38 – PFA 1.2 (Strecke 5600 km 22,820 bis km 30,000). Die zusätzlichen Leistungen umfassen insbesondere: Entwässerung Damm 1 (Abdichtung, hydraulische Anpassungen, Dükeranpassung, Anpassung RRB 23-1 O) Hohenlindner Straße (Überprüfung hydraulische Berechnung, Anpassungen und Schnittstellenabstimmung) RRB-Berechnung mit KOSTRA 2020 Anpassung RRB Hohenlindenerstraße inklusive LKW-Umfahrung Anpassung Drosselabfluss und Dimensionierung der RRB (23-4 O, 23-4 W) Moosgraben Der aktuelle Planer kennt die Rahmenbedingungen, das Bauwerk und die örtlichen Gegebenheiten. Es entstehen somit Synergieeffekte.
- 03.04.2025 NA 69 Gemäß der Ausschreibung 17FEI28441 schuldet die DB E&C GmbH die Planung der Objekte Verkehrsanlage konstruktiver Ingenieurbau in den Leistungsphasen 3 und 4. Aufgrund von aktueller Erkenntnise und Einwende aus dem Verfahren benötigt der AG eine Machbarkeitsstudie für einen neuen Bahnparralelen Straßenverlauf von der Rottmanner Straße hin zur Ortsverbindungsstraße Stallering. Dies stellt eine Zusätzliche Leistung dar. Der aktuelle Planer kennt die Rahmenbedingungen, das Bauwerk und die örtlichen Gegebenheiten. Es entstehen somit Synergieeffekte.
- 25.02.2025 NA 50 In der Ausschreibung 17FEI28441 für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung in der Objekt- und Tragwerksplanung zur EÜ Schwillach wurde als Vorzugslösung aus der Vorplanung ein Sprengwerk genannt. Aufgrund geänderter Randbedingungen(Geschwindigkeitserhöhung, Anpassung der Lärmschutzwandhöhe und geänderte Planungsanforderungen am Schwillacher Damm) hat sich das Bauwerk vergrößert und musste komplexer Tiefgegründet werden. Infolgedessenm war ein neues Bauverfahren erforderlich. Der aktuelle Planer kennt die Rahmenbedingungen, das Bauwerk und die örtlichen Gegebenheiten. Es entstehen somit Synergieeffekte.
- 23.09.2024 LÄ65 Es wurde die Leistungsphase EP für GP in der dynamischen Projektlandkarte für Großprojekte eingeführt. Damit musste ein Entwurf der EP erstellt werden und Abstimmungen getroffen werden. Die Lph EPfGP ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Dies stellt somit eine Zusätzliche Leistung dar. Der aktuelle Planer kennt die Rahmenbedingungen, das Bauwerk und die örtlichen Gegebenheiten. Es entstehen somit Synergieeffekte.
- 19.09.2024 LÄ59 Aufgrund des geämderrten Verlangens (Lichte Weite 10,5 m) bei den beiden EÜ´s gegenüber der Vorplanung kommt es zu Umplanungen bei der EÜ Dorfstraße und EÜ Semptflutöffnung. Diese Umplanungen stellen eine zusätzliche Leistung dar. Der aktuelle Planer kennt die Rahmenbedingungen, das Bauwerk und die örtlichen Gegebenheiten. Es entstehen somit Synergieeffekte.
- 10.09.2024 LÄ62 Aufgrund geänderter Randbedingungen (Sperrpause, Umgang mit den planreifen Trinkwasserschutzgebietun Erkenntnisse aus dem Damm Schwillach), kann die Brücke im Einschubverfahren ohne Hilfsbrücke Hergestellt werden. Der aktuelle Planer kennt die Rahmenbedingungen, das Bauwerk und die örtlichen Gegebenheiten. Es entstehen somit Synergieeffekte. // LÄ68 Gem. Hauptvertrag (Anlage 1.01 bis 1.40 ,TEH10-2.0 bis 2.12 und PH10-2.0) schuldet die DB E&C GmbH die Planung der Objekte Verkehrsanlage konstruktiver Ingenieurbau in den Leistungsphasen 3 und 4. Die Trassierungsanpassung im PFA 1.3 wurde Ende Oktober 2023 gemeinsam mit dem AG finalisiert. Der Übergang zwischen PFA 1.2 und PFA 1.3 war bereits im Rahmen der EPfGP (05/2023) finalisiert. Die erneute Änderung stellt somit eine nachträgliche Änderung dar. Der aktuelle Planer kennt die Rahmenbedingungen, das Bauwerk und die örtlichen Gegebenheiten. Es entstehen somit Synergieeffekte.
- 23.08.2024 LÄ61 Derzeit sind 3 Regenrückhaltebecken/Entwässerungsbecken im planreifen Trinkwasserschutzgebiet Maiszagl geplant, welches noch nicht endgültig genehmigt ist. Um mögliche Einwendungen zu reduzieren und das Verfahren zu beschleunigen, will die DB InfraGO dieser Forderung nachkommen. Die Umverlegung der Becken sowie die Auswirkungen auf Straßen- und Bauwerksentwässerung bzw. Rettungsweg müssen entsprechend berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung Der aktuelle Planer kennt die Rahmenbedingungen, das Bauwerk und die örtlichen Gegebenheiten. Es entstehen somit Synergieeffekte. aktuell
- 10.07.2024 LÄ48 Diese neu zu erbringenden Leistungen konnten bei der Ermittlung der Vergütung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den Hauptvertrag nicht berücksichtigt werden, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren. Leistungsinhalt des vorliegenden Nachtrages ist die oben begründete Überarbeitung der bereits erstellten Planunterlagen in Lph 4 auf die, sich aus dem neuen Leitfaden ergebenden, Vorgaben sowie die neuen Erkenntnisse auf Grund des im Januar eingegangenen Scopingsverfahrens und dessen Auswirkungen auf die Umweltplanung. /// LÄ56 Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung und Ersteinreichung GP in 08/2021 war die RBSV 2020noch nicht in Kraft getreten. Durch das geänderte Regelwerk hat sich die Planungsgrundlage geändert. Die Berücksichtigung der neuen Planungsgrundlage stellt eine zusätzliche Leistung dar.
- 23.04.2024 LÄ49 Gem. Hauptvertrag (Anlage 1.01 bis 1.40 ,TEH10-2.0 bis 2.12 und PH10-2.0) schuldet die DB E&C GmbH die Planung der Objekte Verkehrsanlage sowie konstruktiver Ingenieurbau in den Leistungsphasen 3 und 4. Die folgenden Punkte waren nicht Bestandteil der bisherigen Beauftragung und stellen somit eine zusätzliche Leistung zum Hauptvertrages dar: • Änderung der RIL 813 • Schmutzwassereinleitung in Kanal des Abwasserzweckverbandes Erding erfordert zusätzliche Planunterlagen mit AzV Standard
- 23.04.2024 LÄ47 Gem. Hauptvertrag (Anlage 1.1 bis 1.40, TEH10-2.0 bis 2.16) schuldet die DB E&C GmbH die Planung des Objektes Verkehrsanlage und des Objektes konstruktiver Ingenieurbau in den Leistungsphasen 3 und 4. Die geänderter Randbedingungen im Planungsbereich (neue tangierende Planung Dritter) stellen eine neue Planungsgrundlage dar, die nicht Bestandteil des Hauptvertrages ist. Die neue Planungsgrundlage erfordert eine Anpassung und Darstellung in den Planunterlagen der Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung. Zudem sind für die vollständige Entwurfsplanung überschlägige Kosten aus der Straßenplanung zu ermitteln
- 23.04.2024 LÄ58 Aufgrund geänderter Randbedingungen im Planungsbereich (neue tangierende Objekte Dritter - siehe Punkt 1) sind die bereits erstellen Planungen in den Lph 3 und Lph 4 zu überarbeiten. Nach Prüfung der Umweltmaßnahmen vom Umweltplaner sind die daraus resultierenden Änderungen in den Grunderwerbsverzeichnis und in den Grunderwerbsplänen einzuarbeiten.
- 15.04.2024 LÄ46 Aufgrund geänderter Randbedingungen im Planungsbereich (neue tangierende Objekte Dritter - siehe Punkt 1) sind die bereits erstellten Planungen in den Lph 3 und Lph 4 zu überarbeiten. Diese Objekte waren zum Zeitpunkt der 1.Abgabe der Genehmigungsplanung im August 2021 nicht bekannt und konnten in der Planung nicht berücksichtigt werden, da die Anlagen erst danach errichtet wurden bzw. Stellungnahmen der Leitungsbetreiber erst nachträglich übergeben wurden.
- 15.04.2024 LÄ55 Die GP-Planunterlagen wurden am 06.12.2023, mit den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Vorgaben, übergeben. Aufgrund geänderter Randbedingungen im Planungsbereich (MgvG Umkehrverfahren, Änderung Projektbezeichnung und Umfirmierung der Vorhabenträgerin auf „DB InfraGO AG“) entsteht ein zusätzlicher Aufwand. Die geänderten Randbedingung liegen uns erst seit dem 22.01.2024 und konnten somit zur Abgabe am 06.12.2023 nicht berücksichtigt werden.
- 16.02.2024 Gemäß Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising und aufgrund des hoch prognostizierten Verkehrsaufkommen muss der verkehrliche Knoten ED4 mit der Ringelsdorferstraße in der Ortschaft Hörlkofen umgeplant werden. Dabei ist eine erneute Überprüfung der vorliegenden Planung mit Schleppkurven nach RBSV 2020 und die daraus resultierende Darstellung der Auswirkungen, das Erstellen eines Lösungsvorschlags unter Berücksichtigung der verkehrlichen Anforderungen der Straßenbaulastträger und unter Berücksichtigung der RBSV 2020 ohne substanziellen Eingriff in die SÜ-Planung.
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