AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 14:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/93105d5f-5670-4bb3-990a-195d9e5d5887/

Rahmenvereinbarung zur Versorgung diverser Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Notice-ID: 93105d5f-5670-4bb3-990a-195d9e5d5887 · Procedure-ID: 5ae7df14-4a72-4072-a08e-c99511b346e9

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Justizvollzugsanstalt Neumünster endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Neumünster
Veröffentlicht
03.02.2026
Frist (Submission)
16.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
open
CPV-Code
33734000
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
32014L0024
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Versorgung von 47 Dienststellen u. öffentlichen Trägern der Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen: Die Feststellung der Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille wird vom Betriebsarzt im Rahmen der Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (ehem. G 37 Untersuchung) sowie einer eventuellen augenärztlichen Nachprüfung vorgenommen. Die Untersuchung muss laut DGUV „durch Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchgeführt werden. Ausschließlich hier wird bestimmt, was für die Anfertigung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille medizinisch notwendig ist. Die Ausstattung der Bildschirmarbeitsplatzbrille richtet sich nach der medizinischen Indikation für den individuellen Aufgabenbereich. Der Bestellschein wird vom Betriebsarzt nach medizinischer Indikation ausgefüllt und den Mitarbeitenden durch die Dienststelle zugeleitet. Die Mitarbeitenden sind nur mit einem ausgefüllten Bestellschein vom Betriebsarzt befähigt eine Bildschirmarbeitsplatzbrille auszuwählen. Soweit nach dem Untersuchungsergebnis für die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen eine normale Sehhilfe nicht geeignet ist und deshalb eine spezielle Sehhilfe = Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, hat der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin die Möglichkeit, sich ein Brillengestell aus dem Sortiment der Bildschirmarbeitsplatzbrillen des Auftragnehmers auszuwählen. Darüber hinaus ist dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin die Möglichkeit zu gewähren, aus dem Gesamtsortiment des Auftragnehmers ein Brillengestell frei zu wählen. Sollten dabei Mehrkosten anfallen, sind diese durch den Auftragnehmer direkt mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin abzurechnen. Der Auftragnehmer führt bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei Bedarf die erforderlichen Sehtests auf Grundlage der in den Vorbemerkungen genannten Verordnungen durch. Mit diesem Sehtest wird die Sehstärke zur Augenglasbestimmung des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin gemessen. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille besteht aus einer Fassung (Metall oder Kunststoff), sowie aus Gläsern. Die Fassungen müssen die Gebrauchsprüfung nach DIN EN ISO 12870 durchlaufen haben, sowie korrosionssicher und lichtecht sein. Sie sind entsprechend der Bedarfsgegenstände VO frei von Nickelabgabe. Die Brillengläser müssen die Anforderungen nach DIN EN ISO 8980 erfüllen. Für Mitarbeitende der Wasserschutzpolizei (Abteilung des Landespolizeiamtes) sind zudem Sonnenbrillen anzubieten. Die Anforderungen an die Sonnenbrillen entnehmen Sie bitte dem Preisblatt. Der Rahmenvertrag wird im Zusammenhang mit folgenden Losen geschlossen: Los 1 Dienststellen in der Region Nord, Los 2 Dienststellen in der Region West, Los 3 Dienststellen in der Region Kiel, Los 4 Dienststellen in der Region Süd-/Ost. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei insgesamt 8.000 Brillen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2027. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ende des laufenden Vertragszeitraumes durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30. April 2030.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
30.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
75 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).