AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 02:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/932e18f3-d559-49de-99fb-7d5e1f579d0a/

Lieferung von Strom und Gas im Tranchenmodell für die Stadt Bergisch Gladbach

Notice-ID: 932e18f3-d559-49de-99fb-7d5e1f579d0a · Procedure-ID: d850a7c2-62e6-4912-a85c-68cfdc021cd8

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Stammdaten

Auftraggeber
FB 8 - Immobilien, Liegenschaften und Stadtgrün, Bergisch Gladbach
Veröffentlicht
17.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Belieferung von städtischen Liegenschaften mit Strom und Gas im Tranchenmodell. Die Kontingente setzten sich wie folgt zusammen und sind anhand der Jahresverbräuche (23/24) überschlagen worden: Strom (ges. 10.654.438 kWh): - SLP: 3.039.090 kWh (ca. 500 Abnahmestellen); - RLM: 6.712.098 kWh (ca. 33 Abnahmestellen) - Straßenbeleuchtung: 903.250 kWh (ca. 10.600 Lichtpunkte mit einer elektrischen Anschlussleistung von ca. 285 kW, Betriebsdauer ca. 4.000 Stunden). Gas (ges. 20.151.822 kWh): - SLP: 15.236.213 kWh (ca. 165 Abnahmestellen); - RLM: 4.915.610 kWh (5 Abnahmestellen).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).