AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
FE 07.0325/2024/ERB - Untersuchung der Rissbildung in Asphaltdeckschichten nach kurzer Liegedauer
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbach
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Frist (Submission)
- 27.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 73000000 — Forschung und Entwicklung
- Branche
- Bildung & Forschung
- Geschätzter Wert
- 252.101 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Auswertung der letzten Messreihen der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) im Netz der Bundesfernstraßen belegt in mehreren Bundesländern eine signifikante Zunahme von Risserscheinungen in Asphaltdeckschichten. Der Anteil der Streckenabschnitte, bei denen der Zustandswert für die Rissbildung den Warnwert überschreitet, hat zwischen zwei aufeinanderfolgenden Messzyklen teilweise um bis zu 10 % zugenommen. Im Rahmen eines wiederholten Austauschs zwischen Bund und Ländern sowie auf Grundlage mehrfacher Prüfungen und Auswertungen wurde festgestellt, dass diese Schadensbilder auch bei neu hergestellten bzw. grundhaft erneuerten Streckenabschnitten mit vergleichsweise geringer Liegedauer beobachtet werden. Die kausalen Zusammenhänge der beobachteten Rissbildung sind gegenwärtig nicht abschließend geklärt. Vorliegende Analysen lassen jedoch auf bautechnische Ursachen schließen. Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die wissenschaftliche Untersuchung der wesentlichen Ursachen frühzeitiger Rissbildung in Asphaltdeckschichten neu hergestellter Asphaltbefestigungen. Auf Basis der ermittelten Erkenntnisse sollen Maßnahmen zur Prävention derartiger Schäden abgeleitet werden. Die Ergebnisse des Vorhabens sind in die Fortschreibung der einschlägigen Technischen Regelwerke einzubringen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 13 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.